
Unsere laufenden und vorbereitenden Leistungen
- Buchhaltung
- Lohnabrechnungen
- Umsatzsteuervoranmeldungen
Neuregelung für Kleinunternehmer ab 2025 gem. § 19 UStG (IHK Darmstadt)

Leistungen am Jahresende
- Steuererklärungen
- Jahresabschluss
- Gewinnermittlungen

Zusätzliche Leistungen
* Verfahrensdokumentation * Zahleninterpretation
Unsere Honorargestaltung
Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen eines Steuerberaters bzw. einer Steuerbera-tungsgesellschaft auf dem Gebiet der Vorbehaltsaufgaben richtet sich nach der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungs-gesellschaften (StBVV). An diese Vergütungsverordnung ist jeder Steuerberater bei der Bemessung im Rahmen der Rechnungsstellung gebunden. Hier beeinflussen verschiedene Faktoren das endgültige Honorar. Dadurch ist eine generelle Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich ist und kann daher auch nicht zugesagt werden.
